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Das Streithilfeverfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften im Vergleich zum deutschen Zivilprozessrecht
Das Streithilfeverfahren des europäischen Verfahrensrechts dient der Beteiligung Dritter an einem anhängigen Rechtsstreit. Der Dritte erhält so die Möglichkeit, durch eine frühzeitige Verfahrensbeteiligung seine Ansichten sowie rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen zu lassen. Um die Vorteile des Streithilfeverfahrens nutzbar zu machen, werden die prozessualen Möglichkeiten aufgezeigt. Gleichzeitig werden durch einen Vergleich mit den Interventionsmöglichkeiten des deutschen Zivilprozessrechts die zum Teil ...

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